Anmeldung

Die Anmeldungen für den Musikschulunterricht bzw. für die Musikalische Frühförderung für das kommende Schuljahr 2026/27 können ab sofort abgegeben werden.

Unterrichtet werden folgende Instrumente: Blockflöte, Querflöte, Klarinette, Saxophon, Trompete, Flügelhorn, Tenorhorn, Waldhorn, Posaune, Tuba, Schlagwerk, Klavier, Gitarre, E-Gitarre, Violine, Akkordeon, Steirische Harmonika und Gesang.

Neben dem Einzelunterricht werden Musiktheorie, Bläsergruppen und Jungmusikerensembles sowie ein Nachwuchsorchester angeboten. Außerdem gibt es für die „Kleinsten“ die Möglichkeit im Rahmen der musikalischen Frühförderung die Freude am gemeinsamen Singen und Musizieren erleben zu können.

Ausgefüllte Anmeldungen können Sie im Musikheim, Zwettler Straße 1 – Einwurf in den Postkasten „Musik“ oder im Bürgerservice der Stadtgemeinde Gföhl und der Gemeinde Jaidhof abgeben sowie per Mail an musik.gfoehl@gmx.at übermitteln.

Anmeldeformulare:

Tarife Schuljahr 2026/27

  • Unterrichtseinheit
  • 25 Minuten
  • 40 Minuten
  • 50 Minuten
  • Musikalische Frühförderung (50min)
  • Tarif monatlich – Schüler aus den Gemeinden Gföhl und Jaidhof
  • € 48,-
  • € 76,-
  • € 96,-
  • € 25,-

Allgemeine Unterrichtsbestimmungen:

  1. Die Musikschule bietet die Gewähr für einen zeitgemäßen, erfolgversprechenden Unterricht unter der Voraussetzung, dass die Eltern oder deren Stellvertreter für einen regelmäßigen, pünktlichen Unterrichtsbesuch des/der Schülers/Schülerin sowie für eine gewissenhafte, den Anweisungen des/der Lehrers/Lehrerein entsprechende Vorbereitung der gestellten Aufgaben sorgen. Der Unterricht findet in den Räumlichkeiten der Musikschule statt.
  2. Der/Die Schüler/in erhält wöchentlich eine Unterrichtseinheit zu 25, 40 oder 50 Minuten im Einzel- oder Gruppenunterricht im Hauptfach und ist zum Besuch der Ergänzungsfächer berechtigt. Die Unterrichtszuteilung erfolgt durch die Musikschulleitung.
  3. Das Schulgeld beträgt € 48,–/pro Monat (25 Minuten), € 76,–/Monat (40 Minuten) bzw. € 96,–/pro Monat (50 Minuten) und ist bis zum 10. jedes Monats zu entrichten. Die Vorschreibung der Elternbeiträge kann auch halbjährlich oder jährlich erfolgen. Die angeführten Beträge beziehen sich auf Schüler aus den Gemeinden Gföhl und Jaidhof. Für Schüler aus anderen Gemeinden erhöht sich der monatliche Elternbeitrag um € 40,– und wird einmal im Jahr in Rechnung gestellt. Ein Betriebskostenanteil (für Reinigung, Heizung etc.) in der Höhe von € 25,- /pro Schuljahr ist zu entrichten. Im Falle wesentlicher Lohn- und Preissteigerungen kann das Schulgeld den allgemeinen Verhältnissen angepasst werden.
  4. Leihinstrumente: Die Vergabe von Leihinstrumenten erfolgt je nach Verfügbarkeit und nach den Bestimmungen der Leihvereinbarung.
  5. Die Dauer des Schuljahres deckt sich mit dem Pflichtschuljahr. Hinsichtlich der schulfreien Tage (Feiertage, Ferien etc.) sind die Bestimmungen für die Volks- und Mittelschulen maßgebend. Ungeachtet den schulfreien Tagen ist mit Ausnahme der Sommerferien der unter Punkt 3) angeführte Monatsbetrag zu entrichten. Nur bei Entfall einer Unterrichtslektion aus Verschulden der Lehrerin / des Lehrers, wird der Beitrag anteilsmäßig gekürzt oder die Unterrichtslektion nachgeholt. Der Unterricht kann in begründeten Ausnahmefällen auch in Form von distance learning stattfinden.
  6. Die Aufnahme der Schülerin / des Schülers kann mit Schulbeginn oder Freiwerden eines entsprechenden Platzes erfolgen, ein Austritt ist jedoch nur am Ende des Schuljahres möglich. In entsprechend begründeten Fällen (z.B. Krankheit) ist eine Unterbrechung oder ein Austritt während des Schuljahres, jedoch nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Schulleiter, möglich. Unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht wird einem Austritt nicht gleichgehalten, die Verpflichtung zum Unterrichtsbesuch und zur Zahlung des Schulgeldes bleibt weiterhin aufrecht.
  7. Ansuchen, Anfragen und Beschwerden aller Art sind ausnahmslos nur dem Schulleiter vorzutragen: Dominik Völker, 3542 Gföhl, Zwettler Straße 1, Tel.: +43 (0) 699 10 24 85 31, Mail: musik.gfoehl@gmx.at
  8. Zum Schulschluss werden Schulnachrichten ausgestellt.
  9. Es gelten die Statuten der Musikschule Gföhl.

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